Allgemeine Geschäftbedingungen
der megaherz GmbH film und fernsehen, Föhringer Allee 17, 85774 Unterföhring
1 Geltungsbereich
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen unserer Auftraggeber, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2 Vertragsabschluss
Aufträge werden sowohl nach schriftlicher wie nach mündlicher Erteilung durch den Auftraggeber bindend.
3 Preise
Bei der Auftragserteilung sind – soweit keine individuellen Preisvereinbarungen getroffen wurden – die Preise der jeweils gültigen Preisliste maßgeblich, die in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden können. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4 Zahlungen
Die Gutschrift von Schecks erfolgt nur unter dem Vorbehalt des Eingangs des Betrages. Zahlungen sind sofort bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, soweit nicht anders vereinbart. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von banküblichen Verzugszinsen zu berechnen. Wir sind berechtigt, unsere Gesamtforderungen vorzeitig fällig zu stellen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse unseres Auftraggebers oder eine Änderung seiner Firmenverhältnisse eintritt, ferner bei Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug hinsichtlich anderer Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Konkurs oder Vergleichsverfahren. Das von uns erstellte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber unser Eigentum.
5 Vertragsänderungen
Wesentliche Änderungen, Zusatzwünsche oder ergänzende Leistungsvorgaben verpflichten beide Parteien zur angemessenen Anpassung der Vergütung, der Termine und der Leistungsbeschreibung.
6 Versand
Alle Versendungen und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der Transport bzw. Versand von uns durchgeführt wird.
7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet für den vollen Versicherungsschutz der uns übergebenen bzw. für ihn verwahrten Gegenstände zu sorgen.
8 Urheber- und Nutzungsrechte
Durch die Übergabe des Ausgangsmaterials und die Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, dass er sämtliche Rechte, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, die für die Ausführung des uns erteilten Auftrags erforderlich und zu beachten sind, besitzt. Er stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere dann, wenn er nicht darauf hingewiesen hat, dass er diese Rechte nicht besitzt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, diesen Nachweis zu führen. Erfolgt dies nicht, oder bestehen diese Rechte nach unserer Auffassung nicht, sind wir zur Leistungsverweigerung berechtigt.
9 Mängelrügen und Gewährleistung
Die Beanstandungen und Rügen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände mitzuteilen, ansonsten ist die Gewährleistung verwirkt. Die Abnahme ist erfolgt, wenn der Auftraggeber die Ware erhalten und innerhalb von 3 Wochen ab diesem Zeitpunkt diese nicht ausdrücklich schriftlich beanstandet hat. Erfolgt keine Auslieferung und wird der Kunde von der Fertigstellung informiert, gilt gleiches ab dem Zeitpunkt unserer Fertigstellungsmitteilung. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung wie Farben oder Töne können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber hierzu keine exakten, durchführbaren Anweisungen gegeben hat. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere schriftliche Zustimmung Veränderungen des von uns erstellten Produktes selbst oder durch Dritte vornimmt. Gewährleistungsansprüche unseres Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Ist diese nicht möglich, ist der Auftraggeber zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrags berechtigt.
10 Haftung
Für die uns übergebenen Materialien und Gegenstände haften wir bei schuldhaft verursachtem Verlust, Beschädigung und Löschung auf den Materialwert des Trägermaterials gleicher Art und Länge. In allen anderen Fällen, insbesondere für die Verwendung und Verwahrung wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.